← BZO Elgg · Inhaltsverzeichnis
Art. 60 · Besondere Vorschriften
BZO Elgg · S. 29 · Original-PDF
1Die Ausnützungsziffern erhöhen sich um einen Zehntel.
2Gegenüber Grundstücken ausserhalb der Arealüberbauung sind die zonengemässen Grenzabstände einzuhalten.
3Die maximalen Gebäudelängen erhöhen sich bei guter Gliederung der Bauten um 1/5.
4Die Vollgeschosszahlen dürfen in der Zone W2C um ein Geschoss erhöht werden. IV. GESTALTUNGSPLANBESTIMMUNGEN
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.