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Art. 4 · Räumliche Festlegungen – Ergänzungsplan «Ortskern Elgg» 1:1000

BZO Elgg · S. 5 · Original-PDF

Ergänzungsplan 1 Massgebend für die räumlichen Festlegungen ist der Ergänzungsplan 1:1000 «Ortskern Elgg» 1:1000 mit den ausgewiesenen Perimetern für die Kernzone I und Kernzone II. Bauverbot 2 In dem im Ergänzungsplan «Ortskern Elgg» 1:1000 speziell bezeichneten Gebiet («Bauverbot») sind keine oberirdischen Bauten zulässig.

3Zwischen den roten Baubegrenzungslinien und der jeweiligen Baubegrenzungslinien Strasse sind keine Kleinbauten und Anbauten oder vorspringende Gebäudeteile, mit Ausnahme von Dachvorsprüngen, zulässig.

4In den im Ergänzungsplan «Ortskern Elgg» 1:1000 mit «Freiräume» Freiräume bezeichneten Gebiete sind keine neuen Hauptbauten zulässig. Zulässig sind Kleinbauten und Anbauten gemäss § 2a der ABV. Die Einschränkung bezweckt den Erhalt der wichtigen strukturierenden Freiräume nach dem Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung.

5Die im Ergänzungsplan «Ortskern Elgg» 1:1000 bezeichneten «ausPlatz- und Strassengeprägten Platz- und Strassenräume» und «Brunnen» zählen zu wichräume, Brunnen tigen Qualitäten des Ortsbildes. Bei der Aussenraumgestaltung (Vorplätze, Vorgärten) ist die herkömmliche Gestaltung zu berücksichtigen bzw. zu erhalten.

Stand: 23. Juni 2023 5 / 37 BAU- und ZONENORDNUNG GEMEINDE ELGG Prägende und struktur- 6 Prägende und strukturbildende Gebäude sind für das Ortsbild chabildende Gebäude rakteristische Bauten und bilden mit ihren Fassaden das für den Ortskern Elgg typische Gassenbild. Dieses Erscheinungsbild gilt es zu erhalten.

7Die im Ergänzungsplan «Ortskern Elgg» 1:1000 aufgeführten «InforInformationen mationsinhalte» sind zu berücksichtigen.

a)Kernzonen I

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.