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Art. 31 · Fassadengestaltung

BZO Elgg · S. 17 · Original-PDF

Ortsfremde und reflektierende Materialien sowie grelle oder ausgefallene Farben sind für die Fassadengestaltung unzulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.