Art. 22 · Dachgestaltung
BZO Elgg · S. 14 · Original-PDF
1Hauptgebäude haben, soweit nicht die bestehende Dachform übernommen wird, Satteldächer mit beidseitig gleicher Neigung aufzuweisen. Die Dachneigung der Hauptbauten soll mit jener der benachbarten Altbauten harmonieren und in der Regel zwischen 35° und 45° betragen. Dachform
2Die Dächer sind in herkömmlicher Weise mit allseitigen Vordächern auszubilden.
3Für Kleinbauten und Anbauten sowie ihnen gleichgestellte An- und Nebenbauten sind auch andere Dachformen zulässig.
4Dächer sind mit Tonziegeln oder mit Materialien einzudecken, deren Struktur, Art und Farbe derjenigen von Tonziegeln entsprechen. Materialien Stand: 23. Juni 2023 14 / 37 BAU- und ZONENORDNUNG GEMEINDE ELGG
5Dachaufbauten sind zulässig, sofern sie im 1. Dachgeschoss angeordnet sind, nicht mehr als einen Drittel der betreffenden Fassadenlänge beanspruchen und sich ins Gassen- und Ortsbild sowie in die Dachlandschaft gut einordnen.
6Dachaufbauten sind in der Regel als Giebellukarnen auszubilden. In besonderen Fällen sind auch Schleppgauben oder halbe Ochsenaugen zulässig. Folgende Masse dürfen, in der senkrechten Frontfläche gemessen, nicht überschritten werden: Dachaufbauten Giebellukarnen 3.0 m2 Schleppgauben 2.5 m2 (Fronthöhe max. 0.9 m) halbe Ochsenaugen 0.5 m2 In Ausnahmefällen können andere Formen von Dachaufbauten und andere Materialien zugelassen werden, falls eine besonders gute Gestaltung im Sinne von § 71 PBG erreicht wird.
7Mehrere Aufbauten müssen dieselben Masse aufweisen und deren Verteilung auf der Dachfläche eine befriedigende optische Lösung ergeben. Der seitliche Mindestabstand beträgt 1.0m.
8Die Masse (in cm) in den Darstellungen in den Erläuterungen zur Bau- und Zonenordnung sind als Richtlinien aufzufassen, um möglichst ideale Proportionen zu erhalten. Ausgenommen sind die in der Bauordnung fixierten Masse. Frontflächen bzw. -höhen verstehen sich ab (theoretischer) Schnittlinie vom Hauptdach mit der Front der Aufbaute bis zur Unterkante des Aufbautendächleins.
9Dachflächenfenster sollen hochrechteckige Form aufweisen und dürfen maximal eine Glasfläche von 0.5 0.75 m2 aufweisen. Dachfenster
10Dacheinschnitte sind nicht gestattet. Offene Dachaufbauten (ohne Seiten- und Frontwände) sind zulässig. Dacheinschnitte
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.