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Art. 20 · Grundmasse der Neu- und Ersatzbauten

BZO Elgg · S. 13 · Original-PDF

Ausnützung 1 Es gelten folgende Grundmasse: Ausnützungsziffer max. 50 % Die zulässige Ausnützung erhöht sich auf 60 %, wenn die entsprechende Mehrfläche dauernd gewerblich genutzt wird. Geschosszahlen Geschosszahlen:  Vollgeschosse max. 2  Dachgeschosse max. 2  Untergeschosse Ein anrechenbares Untergeschoss ist zulässig, sofern das Gebäude in einer Hanglage liegt. Abgrabungen für die Freilegung von Untergeschossen sind nicht zulässig. Im Übrigen sind Untergeschosse als Sockelgeschosse zu gestalten.

Stand: 23. Juni 2023 13 / 37 BAU- und ZONENORDNUNG GEMEINDE ELGG

2Das zweite Dachgeschoss darf nur so weit ausgebaut werden als die Belichtung stirnseits erfolgen kann.

3Grenzabstände:  kleiner Grundabstand min. 4.0 m  grosser Grundabstand min. 8.0 m Grenzabstände

4Fassadenhöhe: traufseitige Fassadenhöhe 8.1 m Fassadenhöhe Gebäudelänge

5Gebäudelänge max. 30.0 m geschlossene Bauweise

6Die geschlossene Bauweise ist bis zur Gesamtlänge von 35.0 m zulässig.

7Für die Ausgestaltung der Fassaden und der Dächer gelten die Artikel 21 und 22. Gestaltung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.