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Art. 15 · Umgebung

BZO Elgg · S. 12 · Original-PDF

1Die herkömmliche Umgebungsgestaltung ist zu erhalten und bei Sanierungen oder Neubauten möglichst weitgehend zu übernehmen.

2Terrainveränderungen sind in der Regel nicht gestattet. Kleinere Veränderungen können bewilligt werden, sofern das gestaltete Terrain dem jeweiligen Strassenniveau optimal angepasst wird und gegenüber den Nachbargrundstücken fliessende Übergänge gewährleistet sind. Terrainveränderungen Vorgärten

3Die Vorgärten sind zu erhalten. Notwendige Hartflächen sind zu chaussieren oder mit Pflasterung zu versehen.

4Bepflanzung: Es sind vorwiegend standortgerechte einheimische Pflanzen zu verwenden. Invasive gebietsfremde Pflanzen sind nicht erlaubt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.