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Art. 9 · Gestaltung von Vorgärten
BZO Wädenswil · S. 10 · Original-PDF
Grundsatz Längs Strassen dürfen in der Regel höchstens zwei Drittel der Strassenanstosslänge für Parkplätze, Vorplätze und Hauszugänge verwendet werden, davon maximal die Hälfte versiegelt.
4 Bau- und Zonenordnung (BZO)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.