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Art. 8 · Messweise der Grundgrenzabstände

BZO Wädenswil · S. 10 · Original-PDF

1Der grosse Grundgrenzabstand ist gegenüber der stärker nach Süden gerichteten Gebäudelängsseite einzuhalten.

2Der kleine Grundgrenzabstand gilt gegenüber den übrigen Gebäudeseiten. Grosser Grundgrenzabstand Kleiner Grundgrenzabstand

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.