← BZO Wädenswil · Inhaltsverzeichnis

Art. 22 · Zone für öffentliche Bauten und Anlagen

BZO Wädenswil · S. 15 · Original-PDF

1In der Zone Oe gelten die kantonalrechtlichen Massvorschriften.

2Gegenüber privaten Nachbargrundstücken gilt ein Grenzabstand von der Hälfte der Gebäudehöhe, mindestens jedoch 5 m gegenüber Wohnzonen und 3.5 m gegenüber Kernzonen.

3Die in den einzelnen Teilgebieten massgebliche Empfindlichkeitsstufe ist im Zonenplan bezeichnet. Grundsatz Abstände gegen Private Empfindlichkeitsstufe

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.