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Art. 22 · Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
BZO Wädenswil · S. 15 · Original-PDF
1In der Zone Oe gelten die kantonalrechtlichen Massvorschriften.
2Gegenüber privaten Nachbargrundstücken gilt ein Grenzabstand von der Hälfte der Gebäudehöhe, mindestens jedoch 5 m gegenüber Wohnzonen und 3.5 m gegenüber Kernzonen.
3Die in den einzelnen Teilgebieten massgebliche Empfindlichkeitsstufe ist im Zonenplan bezeichnet. Grundsatz Abstände gegen Private Empfindlichkeitsstufe
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.