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Art. 12 · Besondere Bestimmungen für Bepflanzungen

BZO Wädenswil · S. 11 · Original-PDF

Grundsatz Zur Sicherstellung einer angemessenen Neu- bzw. Ersatzpflanzung ist pro 150 m² nicht überbauter Fläche mindestens ein Baum oder hoher Strauch zu pflanzen.

5 Bau- und Zonenordnung (BZO)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.