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Art. 6.3 · Nutzungsfreie Bauten und Bauteile

BZO Gemeinde Sissach - Zonenreglement Siedlung · S. 11 · Original-PDF

6.3 Nutzungsfreie Bauten und Bauteile Folgende Bauten und Bauteile werden nicht zur bebauten Fläche oder Nutzfläche gezählt:

–unbeheizte Windfänge für Hauseingänge bei bestehenden Gebäuden, vor der isolierten Gebäudehülle bis zu max. 10 m2 bei Mehrfamilienhäusern und bis zu max. 4 m2 bei Einfamilienhäusern

–Aussenisolationen von bestehenden Gebäuden

–unbeheizte, ganz oder weitgehend verglaste Zwischenklimaräume (z.B. Wintergärten, Veranden und Balkone) bei bestehenden und neuen Gebäuden mit max. 15 m2 je Wohnung bzw. Einfamilienhaus

–Nebenbauten und Gebäudeteile wie Garagen, Velounterstände, Schöpfe, überdeckte Sitzplätze und dergleichen bis max. 7% der massgebenden Parzellenfläche resp. 35 m2 bei Einfamilienhäusern und 10 m2 pro Wohnung bei Mehrfamilienhäusern

–unterirdische oder in den Hang gebaute Nebenbauten, die wenig in Erscheinung treten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.