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Art. 3 · GELTUNGSBEREICH

BZO Gemeinde Sissach - Zonenreglement Siedlung · S. 4 · Original-PDF

3. GELTUNGSBEREICH

Der Geltungsbereich gibt an, in welchen Gebieten die Zonenvorschriften Siedlung zur Anwendung gelangen.

D.h. sowohl in den Bereichen der im zweiten Absatz aufgelisteten Pläne, als auch im Land- und Forstwirtschaftsgebiet gelten diese Bestimmungen nicht. 3 GELTUNGSBEREICH Die Zonenvorschriften finden Anwendung innerhalb des im Zonenplan Siedlung festgelegten Baugebietes.

Ausgenommen hiervon sind die Geltungsbereiche der Quartierpläne sowie der Geltungsbereich des Teilzonenplanes "Ortskern". 3 Wohnungszahl pro Baukörper frei Bebauungsziffer 28 % Nutzungsziffer 60 % Sockelgeschosshöhe 3.0 m Fassadenhöhe 9.5 m Gebäudehöhe 13.5 m Gebäudelänge 35 m

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.