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Art. 2 · Wohnungszahl pro Baukörper

BZO Gemeinde Sissach - Zonenreglement Siedlung · S. 5 · Original-PDF

2 ZWECK Die Zonenvorschriften bezwecken eine geordnete Entwicklung der Gemeinde und regeln Nutzung und Bebauung des Siedlungsgebietes.

Die Zonenvorschriften basieren auf folgender Zielsetzung:

–Schaffung und Erhaltung wohnlicher Siedlungen

–Einbettung der Siedlung in die Landschaft

–zweckmässige Zuordnung von Wohn- und Arbeitsgebieten

–haushälterische Nutzung des Bodens

–Verhinderung der Streubauweise

–Schonung der Wohngebiete vor schädlichen oder lästigen Immissionen

–naturnahe Begrünung des Siedlungsgebietes und Vernetzung dieser Flächen untereinander

–zweckmässige Anordnung der Flächen für öffentliche Werke und Anlagen

–sparsame und rationelle Energienutzung

–Förderung regenerierbarer Energie 2 Wohnungszahl pro Baukörper frei Bebauungsziffer 28 % Nutzungsziffer 45 % Sockelgeschosshöhe 1.5 m Fassadenhöhe 6.5 m Gebäudehöhe 10.5 m Gebäudelänge 35 m

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.