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Art. 20 · GEWERBEZONEN

BZO Gemeinde Sissach - Zonenreglement Siedlung · S. 27 · Original-PDF

20 BAUDENKMÄLER Die im Plan bezeichneten Bauten sind aus historischen oder architektonischen Gründen geschützt.

Die Bausubstanz ist zu erhalten und darf nicht abgebrochen werden. Bauliche Veränderungen sind zulässig, sofern dadurch der architektonische oder kulturelle Wert der Bauten nicht beeinträchtigt wird. Der Gemeinderat hat hierzu ein verbindliches Mitspracherecht.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.