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Art. 8 · Grünzone GZ
BZO Gemeinde Gelterkinden - Zonenreglement Siedlung · S. 8 · Original-PDF
Die Nutzung hat extensiv und die Gestaltung hat möglichst naturnah mit einheimischen und standortgerechten Arten zu erfolgen. Grünzonen können landwirtschaftlich genutzt werden. Fuss- und Radwege sind zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.