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Art. 7 · Zone für Sport- und Freizeitanlagen SF

BZO Gemeinde Gelterkinden - Zonenreglement Siedlung · S. 7 · Original-PDF

1Bauten haben sich auf das notwendige Minimum zu beschränken und sind durch geeignete Form, Materialisierung und Umgebungsgestaltung in das Landschaftsbild einzupassen.

2Zulässig sind im Bereich Vereinssport insbesondere Bauten für Garderoben in angemessener Anzahl, Sanitärräumlichkeiten, Sanitätszimmer, Schiedsrichter- und Technikräume und für Clubwirtschaftslokalitäten, sofern sie im Garderobengebäude integriert sind.

6Mutation Zonenreglement Siedlung 25/ZRS/3/2, RRB Nr. 1361 vom 15.10.2019

7Mutation Zonenreglement Siedlung 25/ZRS/3/2, RRB Nr. 1361 vom 15.10.2019

8Mutation Zonenreglement Siedlung 25/ZRS/3/2, RRB Nr. 1361 vom 15.10.2019

9Mutation Zonenreglement Siedlung 25/ZRS/3/2, RRB Nr. 1361 vom 15.10.2019

10Mutation Zonenreglement Siedlung 25/ZRS/3/2, RRB Nr. 1361 vom 15.10.2019 Zonenreglement Siedlung Gelterkinden

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3Zusätzlich zu Absatz 2 dürfen für den Tennissport (T) maximal eine Dreifachhalle und vier Aussentennisplätze erstellt werden. Die in den Normen des Bundesamtes für Sport (BASPO) beschriebenen Höhen, Längen und Breiten gelten als Maximalmasse für die Anlagen.

4Ersatzbauten auf alter Baustelle (F), Erweiterungsbauten, Unterhalt und zeitgemässe Erneuerungen bis maximal 300 m2 überbaute Flächen für den Fussballsport sind zulässig. Die zulässige maximale Fassadenhöhe über Spielfeld beträgt 5.2 m.

5Soweit für die Beurteilung von Baugesuchen erforderlich, müssen diese Angaben über Farb- und Materialwahl und ein Plan über die Gestaltung und Bepflanzung der Umgebung enthalten. Mit einheimischen Sträuchern und Bäumen sind eine Einbettung in die Landschaft und eine ökologische Vernetzung anzustreben.

6Um die Kantons- und Quartierstrassen von ruhendem Verkehr freizuhalten, sind Velo- und Autoabstellplätze in ausreichender Anzahl bereitzustellen (P).

7Der Einsatz von erneuerbarer Energie für Heizung und/oder die Warmwasseraufbereitung ist bei neu erstellten Bauten und Anlagen zu prüfen. Im Rahmen des Baugesuchverfahrens ist dem Gemeinderat ein Energiekonzept mit Varianten der Energieerzeugung einzureichen.

Nr.ZweckbestimmungES (Lärmemp- findlichkeitsstufe)
1Bildungseinrichtungen, FreizeitII
2Wohnen im Alter, Park, Bildungseinrichtungen, Parkierungsanlagen, TT-Zentrale (Parz. Nr. 2442)II
3Bildungseinrichtungen, Sport, Freizeit, ParkierungsanlagenII
4Bildungseinrichtungen, WohnheimII
5Kirchliche NutzungenII
6Kirchliche Nutzungen, FriedhofII
7Bildungseinrichtungen, Sport, Freizeit, ParkierungsanlagenII
8Sport, Freizeit, ParkierungsanlagenIII
9Wohn- und BeschäftigungsheimII
10Kirchliche NutzungenII
11Bildungseinrichtungen, Freizeit, Parkierungsanlagen, Asylunterkunft6III
12Bildungseinrichtungen, FreizeitII
13Bildungseinrichtungen, Freizeit, Asylunterkunft7II
14Bildungseinrichtungen, Freizeit, Asylunterkunft8II
15Infrastrukturanlagen Unterhaltsdienst der Gemeinde, Asylunterkunft9III
16Bildungseinrichtungen, Freizeit, Asylunterkunft10III
17Parkierungsanlagen (P+R Parkplätze)III
18ParkierungsanlagenII
19Grünanlage, FreizeitII

Tabelle von S. 7 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.