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Art. 28 · Dachgestaltung

BZO Gemeinde Gelterkinden - Zonenreglement Siedlung · S. 19 · Original-PDF

1Alle Dächer sind mit mattem Bedachungsmaterial einzudecken.

2Dächer mit einer Neigung von maximal 5° werden als Flachdach bezeichnet. Bei Flachdächern darf die Dachhaut nicht glänzend wirken. Flachdächer sind vollständig extensiv zu begrünen, soweit sie nicht als Terrassen genutzt werden.

3Von den Bestimmungen der vorherstehenden Absätze 1 und 2 ausgenommen sind Vordächer, Dachgauben, technisch bedingte Bauteile sowie Flächen für die Anlagen der Energiegewinnung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.