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Art. 18 · Konkurrenzverfahren

BZO Gemeinde Gelterkinden - Zonenreglement Siedlung · S. 14 · Original-PDF

Im Sinne dieses Reglementes liegt ein Konkurrenzverfahren vor, wenn:

a.wenigstens drei Bebauungskonzepte von voneinander unabhängigen Verfassern vorliegen,

b.die Gemeinde an der Ausschreibung und der Organisation des Verfahrens beteiligt ist,

c.die Gemeinde mindestens einen der Verfasser bestimmt,

d.die Beurteilung durch eine Jury erfolgt, die aus anerkannten Fachjuroren und aus Sachjuroren zusammengesetzt ist,

e.die Gemeinde und die Grundeigentümerschaft die Auswahl der Fachjuroren gemeinsam bestimmen,

f.die Gemeinde und die Grundeigentümerschaft als Sachjuroren paritätisch vertreten sind. Raumplanungs- und Baugesetz Kanton Basel-Landschaft (RBG) mit der dazugehörigen Verordnung (RBV) Erster Teil: Raumplanung; D. Vorsorgliche Massnahmen zur Sicherung der Raumplanung RBG RBV

Raumplanungs- und Baugesetz Kanton Basel-Landschaft (RBG) mit der dazugehörigen Verordnung (RBV)
Erster Teil: Raumplanung; D. Vorsorgliche Massnahmen zur Sicherung der Raumplanung RBGRBV
§53Planungszonen--
§54Bausperre--

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.