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Art. 11 · Geschützte Einzelbäume / Baumgruppen

BZO Gemeinde Gelterkinden - Zonenreglement Siedlung · S. 9 · Original-PDF

1Die geschützten Einzelbäume und Baumgruppen sind vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 zu erhalten und angemessen zu pflegen.

2Sie dürfen nur mit Zustimmung des Gemeinderates gefällt werden. Eine Zustimmung13 wird insbesondere erteilt, wenn dies die bauliche Nutzung erfordert oder der Gesundheitszustand des Baumes oder die Sicherheit dies bedingen.

3Im Falle einer unumgänglichen Entfernung einer Baumgruppe oder einzelner Bäume muss ein angemessener Ersatz gepflanzt werden. Dieser hat in unmittelbarer Nähe mit einheimischen, standortgerechten Arten zu erfolgen.

12 1.21 Redaktionelle Korrektur 13 1.21 Bewilligung durch Zustimmung ersetzt Zonenreglement Siedlung Gelterkinden

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.