← BZO Liestal · Inhaltsverzeichnis

Art. 23 · Spezialzone «Allee»

BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 13 · Original-PDF

Uferschutzzone 1 Uferschutzzonen bezwecken den Schutz der Uferbereiche als Lebensräume für Pflanzen und Tiere. § 23 Spezialzone «Allee» 1 Die Spezialzone «Allee» dient der Sicherung der öffentlichen Freizeit- und Erholungsanlage und bezweckt die Freihaltung des Areals von Hochbauten. Der Boden ist weitgehend mit durchlässigen Belägen zu versehen. 2 Es sind Freizeit-, Erholungs- und kulturelle Nutzungen sowie Parkierungsflächen zulässig. 3 Der Stadtrat kann ausnahmsweise kleinere Bauten im Sinne von § 92 Abs. 1 RBV zulassen, die dem Zonenzweck dienen. 4 Der Orisbach wird nach Möglichkeit gestalterisch wie auch ökologisch aufgewertet. Der naturnahe Umbau des Gewässerlaufes und der Uferzonen wird in die urbane Freiraumgestaltung einbezogen.25

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.