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Art. 42 · Naturschutzzonen

BZO Zonenreglement Siedlung Reinach BL · S. 31 · Original-PDF

1Naturschutzzone N1 «Kägenwald» mit extensiver Erholungsnutzung (Waldareal überlagernd): a. Bedeutung: Die Naturschutzzone umfasst ein wertvolles Gehölz zwi­ schen Siedlungs- und Landschaftsraum mit schützenswertem Baum­ bestand, das Bedeutung als ökologischer Trittstein und als Ruheund Erholungsraum am Siedlungsrand hat; b. Schutz- und Entwicklungsziel: Die Naturschutzzone bezweckt die Er­ haltung und Aufwertung des Waldareals als wertvoller Landschaftsund Lebensraum für licht- und wärmeliebende Tier- und Pflanzenar­ ten. Entwicklungsziel ist die Erhaltung und Förderung von Stiel- und Traubeneiche, Waldföhre, Feldahorn und Winterlinde, eines facetten­ reichen Strauchsaumes und einer artenreichen Bodenvegetation. Leitarten sind Steinweichsel und Hirschkäfer. Die Bestandespflege soll die Entwicklung eines Waldareals mit zurückhaltender Erholungs­ nutzung zulassen; c. Schutz- und Pflegemassnahmen: Die Waldfläche ist nach den Grund­ sätzen des naturnahen Waldbaus zu pflegen. Mit einer differenzierten Bestandespflege sind lichte Buchten und offene Waldbereiche zu för­ dern und zu erhalten. Der Bestand ist periodisch auszulichten, standortfremde Arten sind zu entfernen. Es sind gestufte Waldränder mit natürlichen Säumen anzulegen und zu unterhalten; 31 7.1-1 Gemeinde Reinach d. Schutz- und Pflegeplanung: Schutzziele und Pflege sind bei der Waldentwicklungsplanung und der forstlichen Planung zu berücksich­ tigen. Die Gemeinde erarbeitet in Koordination mit den zuständigen Forstorganen und den Waldeigentümern einen entsprechenden Ent­ wicklungs- und Pflegeplan. Die Gebietsentwicklung ist zu überwa­ chen und mittels periodischen Zustandsberichten zu Ökologie und Nutzung zu steuern; e. Extensive Erholungsnutzung: Eine Durchwegung mit punktuellen Ru­ hezonen mit Sitzgelegenheiten ist im Waldareal zulässig. Aufent­ haltsbereiche sind am nördlichen Waldrand entlang der Neuhofstras­ se punktuell zulässig. Die Erholungseinrichtungen sind mit der Ent­ wicklungs- und Pflegeplanung zu konkretisieren. Die Erholungsnut­ zung ist in Beachtung der Schutz- und Entwicklungsziele entspre­ chend abzustimmen. Feuerstellen sind nicht zulässig.

2Naturschutzzone N2 «Klusweg»: Baumreihe / Hecke: a. Bedeutung: Die Naturschutzzone bezweckt die Erhaltung, Aufwer­ tung und Weiterentwicklung der bestehenden Baumreihe entlang des Klusweges. Die Naturschutzzone umfasst in ihrem nördlichen Teil ei­ ne landschaftsgliedernde Baumreihe, die aus dem Siedlungs- auf den Landschaftsraum hinweist. Der südliche Teil der Naturschutzzo­ ne umfasst noch keine besonderen Naturwerte. In diesem südlichen Teil soll die Baumreihe / Hecke künftig weiterentwickelt werden; b. Schutz- und Entwicklungsziel: Eine dereinst durchgängige Baumreihe / Hecke zwischen Siedlungsraum und Waldareal dient der Lebens­ raumvernetzung und wirkt landschaftsgliedernd. Gleichzeitig ermög­ licht die Baumreihe / Hecke eine optische Abschirmung der dereinsti­ gen Nutzung in der Zone für öffentliche Werke und Anlagen «Sport und Freizeit» (Flur «Chlusweg») Richtung Osten; c. Schutz- und Pflegemassnahmen: Spätestens bei der Realisierung der Nutzungsbestimmung der von der Naturschutzzone N2 überla­ gerten Zone für öffentliche Werke und Anlagen (Zweckbestimmung «Sport und Freizeit») muss die südliche Erweiterung der Baumreihe / Hecke vorgenommen werden. Die Baumreihe ist naturnah zu pfle­ gen. In einem 10 m breiten Streifen westlich des Klusweges ist ein Gehölz anzulegen und zu unterhalten, das aus einer Baumreihe, ei­ ner artenreichen Strauchschicht und vorgelagertem Saum besteht. Für die Anlage und den Unterhalt der Naturschutzzone inkl. aller Schutz- und Pflegemassnahmen ist die Einwohnergemeinde Reinach zuständig; d. Schutz- und Pflegeplanung: Allfällig nötig werdende Ersatzpflanzun­ gen einzelner Bäume oder Sträucher sind frühzeitig vorzunehmen. 32 Gemeinde Reinach 7.1-1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.