← BZO Reinach (BL) · Inhaltsverzeichnis

Art. 38 · Nutzungszone gemäss § 19 Abs. 1 Bst. f RBG (Brühl)

BZO Zonenreglement Siedlung Reinach BL · S. 29 · Original-PDF

1Die Nutzungszone gemäss § 19 Abs. 1 Bst. f RBG ist eine Zone, deren Nutzung noch nicht bestimmt ist.

2Bis zur späteren Zonenzuweisung bleibt die Nutzungszone gemäss § 19 Abs. 1 Bst. f der landwirtschaftlichen Bodennutzung vorbehalten. Es darf nichts unternommen werden, was eine spätere bauliche Nutzung erschwe­ ren oder verhindern könnte sowie eine spätere Zonenzuteilung präjudizieren würde.

3Die spätere Zweckbestimmung und Umwandlung der Nutzungszone ge­ mäss § 19 Abs. 1 Bst. f darf nur aufgrund nachgewiesener Bedürfnisse so­ wie Eignungsvoraussetzungen im Rahmen einer Zonenplanmutation bzw. einer Teilzonenplanung erfolgen.

4Die Gebietsentwicklung und die Nutzungsplanungsanpassung erfolgt auf­ grund des nachfolgenden Verfahrensrahmens: a. Entscheid über Auslösung einer Nutzungsplanung mit gleichzeitiger Neuordnung des Grundeigentums gestützt auf die Ergebnisse der Testplanung «Siedlungsentwicklung Brühl» durch den Einwohnerrat innerhalb des Planungshorizontes der Zonenplanung Siedlung; b. Parallel zum Nutzungsplanungsverfahren ist eine Landumlegung in Abstimmung mit den vorgesehenen Nutzungsarten und Etappierun­ gen einzuleiten. 3.7 Schutzzonen und Schutzobjekte

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.