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Art. 37 · Zone für öffentliche Werke und Anlagen (öW+A)

BZO Zonenreglement Siedlung Reinach BL · S. 28 · Original-PDF

1Zonen für öffentliche Werke und Anlagen umfassen Gebiete, die zur Erfül­ lung öffentlicher Aufgaben benötigt werden. In beschränktem Umfang sind andere Nutzungen zulässig, sofern sie mit der Erfüllung der öffentlichen Auf­ gaben verträglich sind.

2Die Nutzung richtet sich nach der im Zonenplan festgelegten Zweckbestim­ mung. Die Bauweise richtet sich nach der Funktion der Anlage, und es sind die öffentlichen und privaten Interessen zu berücksichtigen.

3Für jede öW+A-Zonenfläche ist eine Grünflächenziffer (§ 12 ZRS) von min­ destens 20% einzuhalten. 28 Gemeinde Reinach 7.1-1

4Grünflächen und -elemente sind soweit es deren Nutzung zulässt, natur­ nah im Sinne des ökologischen Ausgleichs zu realisieren respektive in ihrem Bestand zu erhalten. 3.6 Nutzungszone mit späterer Nutzungsdefinition

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.