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Art. 28 · Zonen mit Quartierplanpflicht (ZQP)

BZO Zonenreglement Siedlung Reinach BL · S. 15 · Original-PDF

1Zonen mit Quartierplanpflicht gem. § 20 Abs. 1 Bst. h RBG umfassen Ge­ biete, in denen nur aufgrund einer rechtskräftigen Quartierplanung gebaut werden darf vorbehältlich der Randbedingungen gemäss § 109 RBG. Für die Quartierplanung gelten die Bestimmungen des kantonalen Raumpla­ nungs- und Baugesetzes, insbesondere die §§ 37–47 RBG.

2Für die im Zonenplan bezeichneten Areale müssen Quartierplan-Vorschrif­ ten erarbeitet und erlassen werden.

3In den Quartierplan-Vorschriften sind neben den unter § 26 Abs. 5 ZRS aufgeführten Kriterien folgende Punkte zu thematisieren: a. Zone mit Quartierplanpflicht «Bärenweg»: 1. Art der Nutzung: Wohnen; 2. massvolle Nutzungserhöhung gegenüber umliegenden Bau­ zonen bei gleichzeitig hoher Siedlungs- und Wohnqualität; 3. städtebauliche Einpassung besonderer Lärmschutz-Woh­ nungsgrundrisse; b. Zone mit Quartierplanpflicht «Bruggstrasse»: 1. Art der Nutzung: Wohnen oder Wohn- und Geschäftsnutzung; 2. Regelung verkehrliche Erschliessung; 3. Lärmschutz an Kantonsstrassen; 4. städtebauliche Auseinandersetzung mit Eingangssituation Ortskern; 15 7.1-1 Gemeinde Reinach 5. Entwicklung des Ortskerns im Sinne des «urbanen Ortskern­ rings»; c. Zone mit Quartierplanpflicht «Brunngasse»: 1. Art der Nutzung: Wohn- und Geschäftsnutzung; 2. Sanierung und gestalterische Aufwertung des Hochhauses; 3. Erweiterung der Ladenfläche; d. Zone mit Quartierplanpflicht «Buechlochpark»: 1. Art der Nutzung: Wohnen; 2. Einpassung der Bebauung an den Siedlungsrand; 3. Umgang mit dem nahe gelegenen Wald und entsprechenden ökologischen Funktionen; 4. besondere Beachtung (auch weiträumiger) Sichtbeziehungen und landschaftliche Einbettung; e. Zone mit Quartierplanpflicht «Dornacherweg»: 1. Art der Nutzung: Wohnen; 2. massvolle Nutzungserhöhung gegenüber umliegenden Bau­ zonen bei gleichzeitig hoher Siedlungs- und Wohnqualität; 3. Lärmschutz an Kantonsstrasse; 4. Fortsetzung der Baumreihe entlang der Baselstrasse; 5. räumliche Aufwertung Dornacherweg; f. Zone mit Quartierplanpflicht «Fiechten»: 1. Art der Nutzung: Wohnen; 2. massvolle Nutzungserhöhung gegenüber umliegenden Bau­ zonen bei gleichzeitig hoher Siedlungs- und Wohnqualität; 3. Umgang mit Parkierungsbedürfnissen in Beachtung der an­ grenzenden öW+A-Zonen (Schule, Sport und Freizeit); 4. Erhalten der bestehenden Baumreihe entlang der Zihlacker­ strasse; g. Zone mit Quartierplanpflicht «Hauptstrasse»: 1. Art der Nutzung: Wohn- und Geschäftsnutzung; 2. Sanierung und gestalterische Aufwertung des Hochhauses; 3. städtebauliche Auseinandersetzung mit Eingangsituation Orts­ kern; 4. Möglichkeit zusätzlicher Bauten; 5. Abstimmung auf Angensteinerplatz; h. Zone mit Quartierplanpflicht «Hinterkirch»: 1. Art der Nutzung: Wohnen und Arbeiten, dabei ist ein Mindest­ mass für Arbeiten sicherzustellen; 16 Gemeinde Reinach 7.1-1 2. Übergang Wohnen – Arbeiten: Nachweis der Verbesserung ist zu erbringen; 3. Lärmsituation: Nachweis der Verbesserung ist zu erbringen; 4. Altlasten: Klärung des Umgangs mit belastetem Standort ge­ mäss Altlasten-Verordnung; 5. Mikroklima: Sicherstellung guter Durchlüftung; i. Zone mit Quartierplanpflicht «Im Bodmen»: 1. Art der Nutzung: Wohnen, Kindergarten; 2. Übergang zum potentiellen Siedlungsgebiet Brühl; 3. Offenlegung Leibach; j. Zone mit Quartierplanpflicht «Im Zentrum»: 1. Art der Nutzung: Wohn- und Geschäftsnutzung, Verkauf; 2. Entwicklung des Ortskerns im Sinne des «urbanen Ortskern­ rings»; 3. Anbindung Geschäfts- und Verkaufsnutzung Angensteiner­ strasse; k. Zone mit Quartierplanpflicht «Jupiterstrasse II»: 1. Art der Nutzung: Wohnen; 2. massvolle Nutzungserhöhung gegenüber umliegenden Bau­ zonen bei gleichzeitig hoher Siedlungs- und Wohnqualität; 3. Übergang / Schnittstellen zu Zone mit Quartierplanpflicht «Merkurstrasse»; 4. Fortsetzung der Baumreihe entlang Neptunweg; l. Zone mit Quartierplanpflicht «Landererstrasse»: 1. Art der Nutzung: Wohn- und Geschäftsnutzung; 2. Entwicklung des Ortskerns im Sinne des «urbanen Ortskern­ rings»; 3. Regelung verkehrliche Erschliessung; 4. städtebauliche Auseinandersetzung mit Eingangssituation Ortskern; m. Zone mit Quartierplanpflicht «Merkurstrasse»: 1. Art der Nutzung: Wohnen und öffentlicher Aussenraum; 2. massvolle Nutzungserhöhung gegenüber umliegenden Bau­ zonen bei gleichzeitig hoher Siedlungs- und Wohnqualität; 3. Entwicklung eines Quartierparks / -platzes auf einer Teilflä­ che; 4. wegbegleitende Baumreihen erhalten und ergänzen; 5. Wegeverbindung durch das Areal mit ausreichendem Begleit­ raum vorgesehen; 17 7.1-1 Gemeinde Reinach 6. Übergang / Schnittstelle zu Zone mit Quartierplanpflicht «Jupi­ terstrasse II» und Zone mit Quartierplanpflicht «St. Marien»; n. Zone mit Quartierplanpflicht «Munimatt»: 1. Art der Nutzung: Wohnen; 2. massvolle Nutzungserhöhung gegenüber umliegenden Bau­ zonen bei gleichzeitig hoher Siedlungs- und Wohnqualität; 3. grosszügige Fusswegverbindung mit Begleitraum entlang Ge­ neral Guisan-Strasse (Freiraum- und Sichtkorridor); o. Zone mit Quartierplanpflicht «Neureinach»: 1. Art der Nutzung: Wohnen und Arbeiten, dabei ist ein Mindest­ mass für Arbeiten sicherzustellen; 2. Lärmschutz an Kantonsstrasse; 3. Altlasten: Klärung des Umgangs mit belastetem Standort ge­ mäss Altlasten-Verordnung; 4. Beachtung der Planungsanweisung des kantonalen Richt­ plans «ÖV-Korridor Reinach – Dornach»; 5. Beachtung der angedachten Langsamverkehrsverbindung zwischen Dornachbrugg und dem Gewerbegebiet Kägen; p. Zone mit Quartierplanpflicht «Oerin»: 1. Art der Nutzung: Wohnen; 2. massvolle Nutzungserhöhung gegenüber umliegenden Bau­ zonen bei gleichzeitig hoher Siedlungs- und Wohnqualität; 3. Umgang mit markanten Bäumen; 4. Entwicklung Baumreihe entlang Fleischbachstrasse; q. Zone mit Quartierplanpflicht «Schönenbach»: 1. Art der Nutzung: Wohnen; 2. massvolle Nutzungserhöhung gegenüber umliegenden Bau­ zonen bei gleichzeitig hoher Siedlungs- und Wohnqualität; 3. Lärmschutz an Kantonsstrasse; r. Zone mit Quartierplanpflicht «St. Marien»: 1. Art der Nutzung: Kirchliche Nutzung und Wohnen; 2. massvolle Nutzungserhöhung gegenüber umliegenden Bau­ zonen bei gleichzeitig hoher Siedlungs- und Wohnqualität; 3. wegbegleitende Baumreihen erhalten und ergänzen entlang Fleischbachstrasse; 4. Übergang / Schnittstelle zu Zone mit Quartierplanpflicht «Mer­ kurstrasse»; s. Zone mit Quartierplanpflicht «Stadthof»: 1. Art der Nutzung: Wohn- und Geschäftsnutzung, Verkauf; 2. bauliche Nutzung Parzellen Nrn. 153 und 154; 18 Gemeinde Reinach 7.1-1 3. Regelung Nutzungsverteilung Parzellen Nrn. 152 (Stadthof), 153 und 154; 4. Lärmschutz an Kantonsstrasse; 5. Auseinandersetzung mit angrenzender Kernbebauung; t. Zone mit Quartierplanpflicht «Stockacker»: 1. Art der Nutzung: Wohnen; 2. massvolle Nutzungserhöhung gegenüber umliegenden Bau­ zonen bei gleichzeitig hoher Siedlungs- und Wohnqualität; 3. Erhalt Baumreihe entlang Rainenweg.

4Vereinfachtes Quartierplan-Verfahren in Zonen mit Quartierplanpflicht: In der Zone mit Quartierplanpflicht «Buechlochpark» kann die Quartierplanung nach dem vereinfachten Verfahren erlassen werden, wenn sich Art und Mass der Nutzung im Rahmen der Wohnzone W2a bewegt und die Ver­ kehrserschliessungssituation sinnvoll geklärt werden kann.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.