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Art. 15 · Dachformen

BZO Zonenreglement Siedlung Reinach BL · S. 9 · Original-PDF

1Die zulässigen Dachformen sind in der Zonentabelle § 31 ZRS für alle Bau­ zonen definiert.

2Bei Satteldächern muss der First im Minimum 1.0 m hinter der Fassade lie­ gen und grundsätzlich parallel zur längeren Gebäudeseite verlaufen.

3Beim Mansarddach muss der Knickpunkt der rohen Dachkonstruktion im Minimum 1.0 m hinter der Fassade liegen und die Firstrichtung muss parallel zur längeren Gebäudeseite verlaufen. Die Dachneigung des flachen Teils ei­ nes Mansarddachs liegt zwischen 15° und 20° (alte Teilung).

4Flachdächer haben, soweit sie nicht begehbar sind, auch ökologischen Funktionen zu dienen. Im Wesentlichen sind dies ökologischer Ausgleich durch extensive Begrünung, Sonnenenergienutzung und Retention von Re­ genwasser.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.