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Art. 14 · Geschossdefinitionen

BZO Zonenreglement Siedlung Reinach BL · S. 8 · Original-PDF

1Vollgeschosse sind alle Geschosse von Gebäuden ausser den Unter-, Dach- und Attikageschossen. Bei zusammengebauten Gebäuden und bei Gebäuden, die in der Höhe oder in der Situation gestaffelt sind, wird die Voll­ geschosszahl für jeden Gebäudeteil bzw. für jedes Gebäude separat ermit­ telt.

2Untergeschosse sind Geschosse, bei denen die Oberkante der rohen De­ cke (entspricht Erdgeschossboden) gemessen an der äussersten Fassaden­ flucht höchstens 1.3 m über dem tiefsten Punkt des gewachsenen bzw. des abgegrabenen Terrains liegt.

3Dachgeschosse sind Geschosse, deren Kniestockhöhen das Mass von 1.2 m nicht überschreiten.

4Attikageschosse sind auf Flachdächern aufgesetzte, zusätzliche Geschos­ se anstelle eines Dachgeschosses. 8 Gemeinde Reinach 7.1-1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.