Art. 14 · Geschossdefinitionen
BZO Zonenreglement Siedlung Reinach BL · S. 8 · Original-PDF
1Vollgeschosse sind alle Geschosse von Gebäuden ausser den Unter-, Dach- und Attikageschossen. Bei zusammengebauten Gebäuden und bei Gebäuden, die in der Höhe oder in der Situation gestaffelt sind, wird die Voll geschosszahl für jeden Gebäudeteil bzw. für jedes Gebäude separat ermit telt.
2Untergeschosse sind Geschosse, bei denen die Oberkante der rohen De cke (entspricht Erdgeschossboden) gemessen an der äussersten Fassaden flucht höchstens 1.3 m über dem tiefsten Punkt des gewachsenen bzw. des abgegrabenen Terrains liegt.
3Dachgeschosse sind Geschosse, deren Kniestockhöhen das Mass von 1.2 m nicht überschreiten.
4Attikageschosse sind auf Flachdächern aufgesetzte, zusätzliche Geschos se anstelle eines Dachgeschosses. 8 Gemeinde Reinach 7.1-1
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.