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Art. 7.2 · 7.2. Terrain-Einschnitte am Haus

BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 18 · Original-PDF

Zur Erschliessung des ersten Untergeschosses (Sockelgeschoss, Keller) ist für Haus- und Kellereingänge ein Terrain-Einschnitt mit einer Kronenbreite von max. 2.5 m zulässig, für Garagen-Einfahrten ein solcher von max. 7.0 m.

Das Aneinanderreihen von Abgrabungen für Haus- und Kellereingänge sowie für GaragenEinfahrten ist nicht zulässig. Kommentar: 2.50m

Die hier erwähnten Terrain-Einschnitte am Haus zählen nicht zur Länge „Abgrabung am Sockelgeschoss“ gemäss Art. 5.8.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.