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Art. 7.3 · 7.3. Freiflächen1

BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 18 · Original-PDF

Bei der Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit mehr als vier Wohnungen sind genügend und zweckmässig ausgestaltete Frei- und Spielflächen zu erstellen und dauernd zu erhalten.

Die Grösse der Frei- und Spielflächen muss mindestens 20% der massgebenden Wohnnutzfläche betragen.

1 geändert durch Beschluss der Gemeindeversammlung vom 7. April 2005. 18 Die Frei- und Spielflächen müssen nicht zwingend Grünflächen sein, doch dürfen Garagenvorplätze und Wege nicht zur Berechnung herangezogen werden. Kommentar: Frei- und Spielflächen tragen dazu bei, familiengerechte Überbauungen von Mietshäusern und Stockwerkeigentumswohnungen sicher zu stellen. Gleichzeitig dienen sie der Förderung der Wohnqualität.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.