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Art. 6.2 · 6.2. Bauteile auf Steildächern

BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 15 · Original-PDF

Alle Bauteile an und auf dem Dach sind so anzuordnen und zu gestalten, dass sie sich gegenseitig ästhetisch nicht stören und dass sie mit der darunterliegenden Fassade harmonieren und ein ansprechendes Gesamtbild ergeben. Pro Dachfläche sind jeweils nur zwei Arten von Bauteilen zugelassen (Ausnahmen: Kamine, Lüftungsrohre etc.).

1 ergänzt durch Beschluss der Gemeindeversammlung vom 7. April 2005. 15 Kommentar: Es wird zwischen folgenden Arten von Bauteilen unterschieden (siehe auch Art. 18.2):  Dachflächenfenster  Glasziegelgruppen  Lukarnen mit gleicher Dacheindeckung  Ochsenaugen  Dacheinschnitte  Widerkehre und Kreuzgiebel

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.