Art. 6.3 · 6.3. Lukarnen
BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 16 · Original-PDF
Lukarnen (Dachaufbauten) sind nur auf Dächern von mehr als 35° Neigung gestattet. Für die Anordnung und Grösse sind folgende Masse einzuhalten: Totallänge aller Dachaufbauten zusammen max. 40% der Dachlänge; Abstand des Dachaufbaues vom Dachrand der Stirnfassaden oder von Dachabsätzen mind. 20% der Dachlänge; Abstand des Dachaufbaues bis zu Gräten oder Kehlen mind. 0.5 m; Höhe des Dachaufbaues ab Dachfläche max. 1.6 m; Abstand des Überganges des Dachaufbaues in das Hauptdach unterhalb des Firstes mind. 1.0 m; Höhe der Dachhaut unter den Dachaufbauten mind. 0.5 m.
Von diesen Massvorschriften kann im Einvernehmen mit dem Gemeinderat abgewichen werden, wenn dabei eine gute Lösung erreicht wird. Kommentar: a+b ≤ 0.4 x c (c = Dachlänge) d ≥ 0.2 x c f ≥ 0.5 m e ≤ 1.6 m (exkl. Giebeldreieck) g ≥ 1.0 m (Schrägmass) h ≥ 0.5 m (Schrägmass)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.