Art. 5.3 · 5.3. Nutzungsfreie Bauten und Bauteile
BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 10 · Original-PDF
Folgende Bauten und Bauteile werden nicht zur bebauten Fläche oder Nutzfläche gezählt: unbeheizte Windfänge für Hauseingänge bei bestehenden Gebäuden, vor der isolierten Gebäudehülle bis zu max. 4 m2 bei Einfamilienhäusern und direkt von aussen zugänglichen Wohnungen und Maisonnettes, bis zu max. 10 m2 bei Mehrfamilienhäusern; Aussenisolationen von bestehenden Gebäuden; unbeheizte, ganz oder weitgehend mit Isolier- oder Wärmeschutzglas verglaste Zwischenklima-Räume (z.B. Wintergärten, Veranden und Balkone) bei bestehenden und neuen Gebäuden mit max. 15 m2 je Wohnung bzw. Einfamilienhaus; Nebenbauten wie Garagen, Velounterstände, Schöpfe, überdeckte Sitzplätze und dergleichen bis max. 7% der massgebenden Parzellenfläche; unterirdische oder in den Hang gebaute Nebenbauten, die wenig in Erscheinung treten. Kommentar: siehe auch Art. 5.13 „Gebäudelänge“. 10
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.