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Art. 5.14 · 5.14. Eingeschossige Gebäude2

BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 14 · Original-PDF

Bauten mit einer Fassadenhöhe bis zu 3.5 m und einer Gebäudehöhe bis zu 6.5 m gelten für die Nutzungsberechnung als eingeschossig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.