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Art. 20.1 · 20.1. Zone für öffentliche Werke und Anlagen im Dorfkern

BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 29 · Original-PDF

Die im Dorfkern ausgewiesenen Zonen für öffentliche Werke und Anlagen sind mit den Vorschriften der Kernzone überlagert und haben sich den allgemeinen Zielsetzungen der Kernzone zu unterziehen. Kommentar: Die Kernzonenbestimmungen gelten für die Öffentlichkeit gleichermassen wie für Private.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.