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Art. 18.1 · 18.1. Dachgestaltung
BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 26 · Original-PDF
In allen Bereichen der Kernzone sind für Hauptbauten nur Sattel- oder Krüppelwalmdächer mit einer Neigung von 40° bis 50° gestattet. Die Dächer sind mit Tonziegeln einzudecken.
Für kleinere An- und Nebenbauten sind auch andere Dachformen und Bedachungsmaterialien zulässig.
Für Einrichtungen der Sonnenenergie-Nutzung sind Ausnahmen hinsichtlich Dachform, - neigung und Bedachungsmaterialien zulässig. Kommentar: Zulässige Dachformen für Hauptbauten
Satteldach
Krüppelwalmdach
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.