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Art. 43 · Niederterrassenböschungen
BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 37 · Original-PDF
In den Niederterrassenböschungen sind Terrainveränderungen sowie die Erstellung von Bauten nicht zulässig.
Bei den Niederterrassen handelt es sich um geomorphologisch durch den ehemaligen Flussverlauf der Birs gebildeten Talboden mit einer noch erkennbaren Terrassenböschung. Die bauliche Nutzung ist auf restlicher Parzellenfläche anzuordnen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.