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Art. 44 · Erhaltenswerte Grünflächen und Gehölze

BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 37 · Original-PDF

1Erhaltenswerte Grünflächen und Gehölze umfassen ökologisch wertvolle Objekte. Sie sind im Bestand zu erhalten und zu pflegen.

Die bauliche Nutzung ist auf restlicher Parzellenfläche anzuordnen.

2Zur Pflege der erhaltenswerten Grünflächen und Gehölze gelten folgende Grundsätze:

Die Versamung erfolgt in der Regel bis zum 15. Juli.

a)Grünflächen (ohne Gehölze) sind jährlich nach dem Versamen einmal zu mähen. Jermann Ingenieure + Geometer AG 37/141

b)Die Pflege der Gehölze (zurückschneiden, auslichten bzw. auf den Stock setzen, Neupflanzungen usw.) ist mindestens alle

5Jahre auszuführen. Der jeweilige Charakter des Gehölzes (Niederhecke, Feldgehölz u.a.) ist zu erhalten.

c)Bei den Gehölzen sind einheimische und standortgerechte Arten mit der Ausführung von Pflegemassnahmen zu fördern.

3Für neue bewilligungspflichtige Bauten ist ein Abstand zu diesen Objekten von mindestens 3.0 m einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.