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Art. 8.1 · Aufschüttungen und Abgrabungen Dachgestaltung

BZO Nachgeführtes Reglement — Zonenreglement Siedlung, Gemeinde Ettingen · S. 16 · Original-PDF

8.1 Aufschüttungen und Abgrabungen Dachgestaltung Aufschüttungen dürfen die senkrechte Höhe von 1.0 m in der Ebene bzw. 1.5 m ab einer Hangneigung von 15% nicht überschreiten. Abgrabungen dürfen maximal die lotrechte Höhe von 2.0 m aufweisen. Das neu gestaltete Terrain hat sich harmonisch in die Umgebung einzufügen. Bei bestehenden Aufschüttungen in steilem Gelände, in Geländewannen usw. kann der Gemeinderat Ausnahmen gestatten. Das Hintereinander- Staffeln von bewilligungsfreien Stützmauern (solche bis zu 1.2 m Höhe) erfordert ein Baugesuch. Aufschüttungen und Abgrabungen von mehr als 1.2 m Höhe erfordern ein ordentliches Baugesuch.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.