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Art. 7.1 · Dachgestaltung

BZO Nachgeführtes Reglement — Zonenreglement Siedlung, Gemeinde Ettingen · S. 13 · Original-PDF

7.1 Dachgestaltung In den Wohn- und Wohngeschäftszonen ist die Dachform frei wählbar. Tonnen- und Mansardendächer müssen innerhalb eines Profils liegen, bei dem die äussere Abwinklung mindestens 1.0 m unterhalb der Gebäudehöhe sowie 1.0 m hinter der Fassade liegt. Das Material des Daches muss so gewählt werden, dass nicht der Eindruck einer Fassade entsteht. Die Dächer sind mit mattem Material einzudecken. Tonnen- und Mansardendächer Flachdächer und Pultdächer bis zu einer Neigung von 15° mit mehr als 35 m2 Grundfläche sind zu begrünen (z.B. Extensivbegrünung). Jermann Ingenieure + Geometer AG 13/33 Für begehbare Dachflächen kann von dieser Bestimmung abgewichen werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.