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Art. 4.6 · Nutzungsübertragung in den W-, WG- und Kernzonen

BZO Nachgeführtes Reglement — Zonenreglement Siedlung, Gemeinde Ettingen · S. 9 · Original-PDF

4.6 Nutzungsübertragung in den W-, WG- und Kernzonen In den W-, WG- und Kernzonen ist es zulässig, innerhalb derselben Bauzonenart nicht beanspruchte bauliche Nutzung auf ein benachbartes Grundstück zu übertragen. Die Nutzungsübertragung unterliegt der gemeinderätlichen Genehmigung. Sie erfolgt durch eine Dienstbarkeit, die im Grundbuch einzutragen ist. Dem Baugesuch ist ein Grundbuchauszug beizulegen. Jermann Ingenieure + Geometer AG 9/33

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.