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Art. 4.7 · Bauparzellen in verschiedenen Zonen
BZO Nachgeführtes Reglement — Zonenreglement Siedlung, Gemeinde Ettingen · S. 10 · Original-PDF
4.7 Bauparzellen in verschiedenen Zonen § 50 Abs.1 RBV Liegt eine Bauparzelle in verschiedenen Zonen, ist die bauliche Nutzung gesondert zu ermitteln.
Der Gemeinderat kann für Überbauungen, die dem Charakter beider Zonen angemessen Rechnung tragen, die Zusammenfassung der Nutzung in einem Baukörper gestatten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.