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Art. 4.2 · Nutzungsziffer
BZO Nachgeführtes Reglement — Zonenreglement Siedlung, Gemeinde Ettingen · S. 8 · Original-PDF
4.2 Nutzungsziffer § 48 RBV Die Nutzungsziffer bestimmt in Prozenten das Verhältnis der Nutzfläche zur massgebenden Parzellenfläche. Die Zonenvorschriften legen fest, welche Bauten oder Bauteile nicht zur Nutzfläche gerechnet werden.
Nicht zur Nutzfläche werden gerechnet:
–offene Bauteile wie Hallen, Wohnbalkone und dergl.
–Dach- und Sockelgeschosse, auch wenn sie zu Wohnzwecken ausgebaut werden
–Nutzungsfreie Bauten und Bauteile gemäss Ziffer 4.3
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.