Art. 7 · Nutzungsübertragung
BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 5 · Original-PDF
1Es ist zulässig, innerhalb derselben Bauzonenart nicht beanspruchte bauli che Nutzung auf ein angrenzendes Grundstück zu übertragen. Die Nut zungsübertragung erfolgt durch eine Dienstbarkeit, über deren Bestellung vor einem Baubeginn der Baubewilligungsbehörde ein Grundbuchauszug beizubringen ist.
2Die Nutzungsübertragung unterliegt der gemeinderätlichen Genehmigung, die vorgängig der Bestellung der Dienstbarkeit einzuholen ist. Der Gemeinde ist zu Handen des Ausnützungskatasters eine beglaubigte Kopie des Dienst barkeitsvertrages einzureichen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.