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Art. 6 · Parzellierung über- oder unternutzte Parzellen
BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 5 · Original-PDF
1Werden auf einer Parzelle, die nachträglich parzelliert werden soll, mehrere Bauten erstellt, muss die bauliche Nutzung gesamthaft eingehalten werden.
2Entstehen bei einer nachträglichen Parzellierung unternutzte Einzelparzel len, hat die Bewilligungsbehörde dafür besorgt zu sein, dass für diese im Grundbuch entsprechende Baubeschränkungen eingetragen werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.