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Art. 39 · Zone W4a

BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 14 · Original-PDF

1Bei der Bebauung der Zone W4a ist auf besondere städtebauliche Qualitä­ ten zu achten. Insbesondere ist zu beachten: a. Lage und Wirkung zu der Bebauung an der Birseckstrasse b. Keine Baukörper, welche auf die Zonengrenze zu liegen kommen, re­ spektive keine Vereinigung mit bestehenden Baukörpern zu einem Loder T- förmigen Block 14 Gemeinde Birsfelden 7.1-1 c. Quadratische oder quer zur Birseckstrasse stehende Baukörper sind vorzuziehen d. Der Hangsituation im Osten ist besonders Beachtung zu schenken e. Die Nutzungsübertragung gemäss Art. 7 ist innerhalb der Wohnzone W4a gestattet, die angrenzende W4-Zone darf nicht einbezogen wer­ den

2Die Vorabklärung gemäss Art. 49 ist zwingend.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.