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Art. 37 · Nutzungsart in Wohn- und Geschäftszonen WG3, WG4, WG5

BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 14 · Original-PDF

1 § 21 Abs 2 RBG.

2Zugelassen sind namentlich Läden, Büroräumlichkeiten, Dienstleistungsbe­ triebe, Gaststätten sowie kleinere Handwerksbetriebe mit wenig störenden maschinellen Einrichtungen.

3In den im Zonenplan Siedlung markierten Teilgebieten der Wohn- und Ge­ schäftszonen (Lärmempfindlichkeitsstufe III) sind auch mässig störende Betriebe zugelassen. Zugelassen sind namentlich publikumsintensivere Ge­ schäftsbetriebe sowie ähnliche Kleinbetriebe mit mässig störenden maschi­ nellen Einrichtungen. § 38 * …

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.