Art. 34 · Antennenanlagen
BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 13 · Original-PDF
1Die Errichtung von Empfangs-Antennenanlagen (TV-, Radio-, Satelliten empfänger, etc.) unterliegt der Bewilligungspflicht. Bewilligungsbehörde ist der Gemeinderat. Dieser kann Richtlinien und Empfehlungen erlassen.
2Sendeanlagen (Mobilfunk etc.) unterliegen der Bewilligungspflicht. (siehe RRB Nr. 429 vom 01.04.2008)
3Antennenanlagen jeder Art müssen so platziert werden, dass das Orts-, Strassen- und Landschaftsbild nicht gestört wird. Es muss diesbezüglich die schonendste Variante gewählt werden, die technisch möglich und verhältnis mässig ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.