Art. 35 · Familiengärten
BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 13 · Original-PDF
1Die Familiengärten dienen der Erholung im nahen Wohnumfeld und der Eigenversorgung mit Gartenbauprodukten.
2Für die Bewilligung von Kleinbauten bis zu einer Grundfläche von 12 m² (z.B. Gerätehäuschen) ist gemäss § 92 RBV der Gemeinderat zuständig. Für andere Bauten ist das ordentliche Baubewilligungsverfahren gemäss § 86ff RBV durchzuführen. 13 7.1-1 Gemeinde Birsfelden
3Die Verwaltungsorganisationen der Familiengärten erstellen Reglemente über die Ausgestaltung und Nutzung der Areale und Bauten. Diese Regle mente unterliegen der Bewilligungspflicht durch den Gemeinderat.
5Bestimmungen zu den einzelnen Zonen 5.1 Wohnzonen, Wohn- und Geschäftszonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.