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Art. 10 · Fassadenhöhe

BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 6 · Original-PDF

1Die Fassadenhöhe wird gemessen ab dem Schnittpunkt der Fassade mit dem tiefsten (tTp) respektive höchsten Punkt (hTp) des gewachsenen Ter­ rains bis zum Schnittpunkt der Fassade mit der Oberkante der rohen Dach­ konstruktion (Sparren) auf der Traufseite. Bei Flachdächern wird die Fassa­ denhöhe bis zu Oberkante des Dachrandes (konstruktive Brüstung) gemes­ sen. Wenig in Erscheinung tretende Geländer einer allfälligen Dachterrasse werden nicht hinzugerechnet (siehe erläuternde Abbildungen im Anhang).

2In Zonen, die Fassadenhöhen ab tiefstem und höchstem Terrainpunkt defi­ nieren, gilt das niedrigere Niveau der Fassadenoberkante für den ganzen Baukörper.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.