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Art. 9 · Gewachsenes Terrain

BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 6 · Original-PDF

1 § 8 RBV. Als gewachsenes Terrain gilt: a.

a.der natürliche, ursprüngliche Geländeverlauf des Baugrundstückes oder b. der Geländeverlauf wie er seit mindestens 30 Jahren vor der Bauein­ gabe besteht. 2 § 8 RBV. Wurde das Terrain innert den letzten 30 Jahren verändert und ist eine ge­ naue Bestimmungen des gewachsenen Terrains aufgrund von künstlichen Terrainveränderungen (Bauten und Anlagen) auch nach Einsicht in die frü­ heren Baubewilligungsakten nicht mehr oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich, wird der für das Bauvorhaben massgebende Geländever­ lauf nach Anhörung der Gemeinde von der Baubewilligungsbehörde festge­ legt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.