Art. 9 · Gewachsenes Terrain
BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 6 · Original-PDF
1 § 8 RBV. Als gewachsenes Terrain gilt: a.
a.der natürliche, ursprüngliche Geländeverlauf des Baugrundstückes oder b. der Geländeverlauf wie er seit mindestens 30 Jahren vor der Bauein gabe besteht. 2 § 8 RBV. Wurde das Terrain innert den letzten 30 Jahren verändert und ist eine ge naue Bestimmungen des gewachsenen Terrains aufgrund von künstlichen Terrainveränderungen (Bauten und Anlagen) auch nach Einsicht in die frü heren Baubewilligungsakten nicht mehr oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich, wird der für das Bauvorhaben massgebende Geländever lauf nach Anhörung der Gemeinde von der Baubewilligungsbehörde festge legt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.