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Art. 51 · ENTSORGUNGSSAMMELSTELLEN, QUARTIERKOMPOSTIERANLAGEN

BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 47 · Original-PDF

Das Aufstellen von öffentlichen Entsorgungssammelstellen und die Errichtung von Quartierkompostieranlagen sind in allen Zonen an geeigneten Stellen zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.